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Zulassung für ausländische Studierende

 

Wer in Deutschland studieren möchte, will auch seine Sprachkenntnisse verbessern. Ebenso einleuchtend ist, dass jeder Studienbewerber bereits vor der Einreise ausreichende Deutschkenntnisse haben muss. In vielen Ländern bietet das Goethe-Institut Sprachkurse an. Es gibt die Möglichkeit, Kurse zu belegen. In Deutschland sind Sprachschulen gute Adressen, aber auch Förderorganisationen bieten Kurse an. Kostenlose Deutschkurse bietet die Deutsche Welle auf ihren Internet-Seiten an. Der Anfängerkurs "Deutsch - warum nicht?" wurde in mehr als 20 Sprachen übersetzt.

 
 

Studienplätze für ausländische Studierende

 

Studienplätze an ausländische Bewerber vergibt das Immatrikulations- und Prüfungsamt der Hochschule. Die Zulassungsbewerbung an der Hochschule Bremerhaven muss bis zum 15. Januar jeden Jahres für das Sommersemester (Beginn am 1. März) und bis zum 15. Juli für das Wintersemester (Beginn am 1. September) abgegeben werden.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung bzw. des ausländischen Reifezeugnisses
- eine Übersetzung (von einem vereidigten Dolmetscher) des Reifezeugnisses
- ein Passbild
- ein Lebenslauf mit genauen Angaben über den Bildungsgang (besuchte Schulen, abgelegte Prüfungen etc.)
- gegebenenfalls Nachweis über bisheriges Studium
- Sprachzeugnis zum Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse
- amtlich beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses der Feststellungsprüfung mit Fächer- und Notenübersicht, falls diese abgelegt wurde.

Nicht-deutschen Bewerbern empfehlen wir eine Vorprüfung der Bewerbung durch die Prüfstelle ASSIST. Nähere Informationen gibt es unter www.uni-assist.de.

Das Akademische Auslandsamt ist für jeden ausländischen Studienbewerber eine der ersten Stationen. Es berät den Studenten in Fragen seines Studiums.